Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neubürger
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, m.
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neu zugezogene Person, die das Bürgerrecht einer Stadt erworben hat
vgl.
Neugesessene
- [R. wird] newburger [in Schwäbisch Hall]1507/08 WürtVjh.2 31 (1925) 189
- die ... neubürger ... welche sich in sr.k.m. städten ansetzen, [haben] nur gewisse freijahre [von der Einquartierungslast] zu genießen1748 ActaBoruss.BehO. VII 712
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