Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuerwählte
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neuerwählt
Neuerwählte
, m.
eine neuerwählte Person
- nach geschehener wahl [der Kirchenältesten sollen] die neuerwählte der obrigkeit namhaften gemacht werden1615 Oberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 354Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die kayserliche wahl-capitulation, welche dem neuerwaͤhlten vor der kroͤnung zu beschwoͤren uͤberreicht wird, daß er seine regierung nach deren reguln einrichten wolle1742 Moser,StaatsR. VII 73Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die beeydigung und introduction des neuerwählten wird ... in keinem fall unterlassen1747 SchleswHSchulO. 109
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