Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neuerwählte

Neuerwählte

, m.

eine neuerwählte Person
  • nach geschehener wahl [der Kirchenältesten sollen] die neuerwählte der obrigkeit namhaften gemacht werden
    1615 Oberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 354
  • die kayserliche wahl-capitulation, welche dem neuerwaͤhlten vor der kroͤnung zu beschwoͤren uͤberreicht wird, daß er seine regierung nach deren reguln einrichten wolle
    1742 Moser,StaatsR. VII 73
  • die beeydigung und introduction des neuerwählten wird ... in keinem fall unterlassen
    1747 SchleswHSchulO. 109
unter Ausschluss der Schreibform(en):