Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neungut
Artikel davor:
Neun
(Neunbuße)
Neuner
Neunerbürgermeister
Neunergericht
Neunerglocke
Neunerschilling
(neunfalt)
Neungeld
(neungilde)
Neungut
, n.
Gut, von dem das Neunteil entrichtet werden muß
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