Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neureutbruch
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, m.
wie Neubruch (I)
- [Buchtitel: J. Werndle,] zehend recht, dessen gründtliche erklaͤr- vnd außfuͤhrung, auch der newreüt- vnd newprüch halber vollkommenlich hierinn zubefinden [Ingolstadt 1656].
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