Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nichtshäbige
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Nichtigkeit
nichtiglich
Nichtigung
nichts
Nichtschaft
Nichtshäbige
, m.
Person ohne Vermögen, "die keine Vermögenssteuer, sondern nur das Wachtgeld (eine Kopfsteuer)" bezahlt, AugsbChr. IX 259 Anm. 1)
- [die] nichtshäbigenoJ. AugsbChr. IX 259
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