Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nichtswertig

nichtswertig

, adj.


I untauglich, den Erfordernissen nicht genügend
  • wan ain derselben [underthonen] ... ainen nichtswertigen robather schickt ..., sollen diejenigen so die robath gericht haben jeden umb 2 ß ₰ vertrünken
    1675 Steiermark/ÖW. VI 98
II nichtsnutzig
unter Ausschluss der Schreibform(en):