Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederdrückung
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niederbrechen
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(Niederdingung)
niederdrücken
Niederdrückung
, f.
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Abstellung, Beendigung
- was dy [oberkait] zů ablainung vnnd niderdruckung der obligenden geuaͤrlichayt ... für ... not ansicht, die vrsaͤcher oder raͤdelsfuͤrer zů faͤncknuß bringen ... darinn [sollen] jnen alle vnderthanen ... willig ... seinTirolLO. 1573 IX 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit