Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederfahrt/niederfahrt
Artikel davor:
Niederbeamte
niederbinden
Niederbotmäßigkeit
niederbrechen
(niederdingen)
(Niederdingung)
niederdrücken
Niederdrückung
Niedere
(Niedererbe)
Niederfahrt
, f.
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seltene Bez. für Abfahrt (II), die Gebühr bei der Aufgabe eines Besitztums
- [Verkauf einer Mühle nur] mit wissen ... unsers ordins, unde vor offart unde nedirfart ader abefart [sol] nicht me gevallin ... wenne sechs kaphuner1405 StArchBresl. Matthiasstift nr. 362
niederfahrt
, adv.
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in absteigender Rangfolge, hier innerhalb der Heerschildordnung
- den fumfften schilt [haben] die körfursten und ouch, die man gefurste fursten heist. den sechsten hat der keyser. und dis uffart zurechen, nedirfart abir zurechen. do ist der keyser der erste, die bischoffe und epte die andernum 1400 LiegnitzStRb. 132