Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederfürst
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Niederfürst
, m.
Fürst, der Lehnsmann eines Oberfürsten (I) ist
- [Fürstentag in Breslau:] haben die obgenanten nedirforstin, manschafft vnd stete ein anslagk gemacht1458 UrkGeschBöhm. 150Faksimile - in Google Books