Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederfürst

Niederfürst

, m.

Fürst, der Lehnsmann eines Oberfürsten (I) ist
  • [Fürstentag in Breslau:] haben die obgenanten nedirforstin, manschafft vnd stete ein anslagk gemacht
    1458 UrkGeschBöhm. 150