Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedergericht
Artikel davor:
(niederfährtig)
Niederfall
(niederfällen)
niederfällig
Niederfürst
Niederfürstentum
Niedergang
niedergehen
niedergelegen
Niedergerechtigkeit
Niedergericht
, n.
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mit Vorstufen des Kompositums, vereinzelt mit Binnenflexion
I
das für Schuld- und Fahrnisklagen sowie für leichtere Straffälle zuständige Gericht iU. zum Hochgericht (III 1 u. 2), (vgl. HRG.1 III 983); auch die Gerichtshoheit dieses Gerichts
vgl.
Dorfgericht (I),
Erbgericht (I 1),
Kirchspielsgeding,
Kleingericht,
Läggericht,
nieder (III 1),
Niederherrschaft,
Niederrecht (I),
Niederricht,
Obergericht (I)
- disse vrtheil wirt am hochgricht nit an allen orthen gebrucht, sondern allein an nidergrichten1. Hälfte 15. Jh./1636 GlarusGO. 122
- die nider gericht, zwingg und benn1472 SGallenOffn. II 13Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [wurden] den von B. etzlich gueter vnd dorffer mit allen gerechtikeiten ober vnd nieder gerichten ... vorlyhen1510 GörlitzRatsAnn. I/II 41Faksimile - in Google Books
- das nider gericht zu haus und auf der gassen gehört dem gotzhaus1512 NÖsterr./ÖW. VIII 25 Anm.Faksimile (ca. 49 KB)
- das lantgericht, stock und galgen sambt dem nidergericht auf allen leüten, güetern und grünten1528 NÖsterr./ÖW. IX 324 Anm.Faksimile (ca. 43 KB)
- was dem niedergericht zustet als beinschrötig fließende wunden, prüderliche maulstreich, kandel- und andere würf, messerzucken und alle gemeine gerichtsfrevel daraus kein verlähmung ... entsteht1537/1650 v.Guttenberg,Obermain 232 Anm. 264
- wieln gie ... hir tho kegen den ehedt von H.S. ... vor dem neddergerichte tho doende furdern1549 RevalRatsurtb. 168
- was zu ober- und nieder- oder erbgerichten gehoͤret1550 CAug. I 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das niedergericht wirt folgender gestalt geheget1562/77 LünebNGO. 356Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß wir] aufgebothen haben die erbschafft des ganzen guttes D. ... mit kirchlehn daselbst samt ober- und nieder-gerichten1568 SchlesDorfU. 91Faksimile - in Google Books
- stellet einer wider den andern in dem nieder- oder gastgericht seine injurien-klage an1586 LübStR. V 4 § 12Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
- die under und nieder-gerichte aber ... soll ... der erbherr behaltenn1594 CCMarch. VI 3 Sp. 139Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das wir ... unnsere herrschaft ... verkhaufft haben ... mit ober- unnd nidergerichten, hohen und niderjagten1605 Zivier,SchlesBgw. 360Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ordinari, oder ordentliche gerichte sind zweyerley: nemlich civil oder buͤrgerlich als das nieder- und ober-gerichte, und dann criminal oder peinlich1606 StadeGO. 291
- [Übschr.:] vom nieder-landgerichte ... sollen ... von dem landgerichte der verordnete ritterschafts-hauptmann zum praͤsidenten, die mannrichter, hakenrichter und die in allen districten beeidigten assessores zum niedergerichte benennet ... werden1650 EstRitterLR. 169Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gleichwie das niedergericht zeithero ohne zuziehung eines aus der buͤrgerschafft ist besetzet und bestellet gewesen, also soll es auch ins kuͤnftige dabei verbleiben1672 RevalStR. II 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle der stadt gerichtsbarkeit unterworfene personen ... sortiren in erster instanz sowohl in buͤrgerlichen als peinlichen sachen unter dem niedergerichte1707 Gadebusch,Staatskunde I 147Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- drey gattungen des gerichts-zwang ... nemlich das hochgericht oder imperium merum, das niedergericht oder imperium mixtum, und der geringere und besonderliche gerichts-zwang, oder jurisdictio simplex1752 Greneck 10Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [soll] das nieder-gericht die so genannte bruch-sachen, wohin auch injurien unter gemeinen leuten und alle delicta leviora gehoͤren ... untersuchen1759 NCCPruss. II 355Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- nieder-gerichte sind die erste instanz, wo geringere verbrechen, auch andere rechtshaͤndel geruͤget ... und bestrafet werden1760 Hellfeld III 2173Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß sie [prediger] naͤmlich nicht unter den niedergerichten, sondern in doctrinal- ceremonial- und disciplinalsachen unter dem consistorium, in civil- und criminalsachen aber unter den landesgerichten stehen1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 187Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das niedergericht ... bestehet ... aus drey der rechte kundigen mitgliedern des raths, wovon ... der aelteste direktor ist, und einem sekretaͤr ... diesem gerichte sind vorbehalten: a) alle peinliche und jnjuriensachen; b) verfolgung der haͤuser, aecker, hoͤfe, wiesen, muͤhlen und was sonsten ins stadtbuch eingetragen; c) aufbietung der pfaͤnder [usw.]1786 Gadebusch,Staatskunde I 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das niedergericht bestehet aus einem stadtrichter, zwey beysitzern, und einem aktuarius. es beschaͤftigt sich mit geringern buͤrgerlichen und vormundschaftssachen1789 WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 88
- wo die patrimonialgerichtsbarkeit unter mehrere besitzer eines guts getheilt ist, da hat, bey entstehendem streite über die gränzen einer jeden jurisdiction, derjenige theil, welcher mit den ober- und niedergerichten zugleich beliehen ist, die vermuthung eines bessern rechts für sich1794 PreußALR. II 17 § 37
II
Tagungsort des Niedergerichts (I)
- die gerichtsverwaltere sollen ... so baldt der rath zu gewoͤnlicher stelle sich gesetzt, in das niedergerichte gehen1603/05 HambGO. I 3 Art. 1Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- deswegen ein schragen auf dem rahthause, der weinbude und im niederngerichte aufgehängt werden solle1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 13
III
Sitzung des Niedergerichts (I)
- den erlangten arrest aber soll der impetrant am nechstfolgenden niedergericht verfolgen1606 StadeGO. 295
IV
wohl verkürzt aus Niedermühlengericht
Bannbezirk einer am Unterlauf eines Gewässers gelegenen Bannmühle
Bannbezirk einer am Unterlauf eines Gewässers gelegenen Bannmühle
vgl.
Obergericht (V)
- die niedermühl, wer die hat, der soll kommen in das niedergericht mit sein säcken, und ist jemandt noth zu mahlen, der ... geb ihm dann zu mahlen1590 ArchHessG.2 3 (1904) 139