Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niedergesetzte

Niedergesetzte

, m.

der in ein Amt Eingesetzte, insb. das Mitglied eines Gerichts
  • das jenige was mir sonst von den niddergesatzten vertrauwet werden moͤchte
    1573 CCMarch. I 1 Sp. 322
  • im fall aber obvermelte 6 nidergesetzte einer einhelligen urthel nit vereinigen ... koͤnten
    1590 Moser,RStHdb. I 452
  • einen unpartheyischen u. ihnen den 4 nidergesetzten gefelligen obmann ziehen
    1590 Moser,RStHdb. I 458
  • die erwaͤhlte und niedergesetzte 
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 60
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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