Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederhof
Artikel davor:
Niedergerichtsrichter
Niedergerichtsstelle
Niedergerichtsurteil
Niedergesetzte
(niedergraben)
Niedergrafschaft
niederhaben
(Niederheimrat)
Niederherr
Niederherrschaft
Niederhof
, m., mnl. auch n.
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I
kleinerer Fronhof/Meierhof, der von einem Oberhof (I) verwaltet wird
- welche gemeintsleuth ... in obg. nieder- oder underhoff A. auch schuldig sein ... ihre kandten bey ... des landtfürsten meyer ... zu seyhen1604 LuxembW. 641Faksimile - in Google Books
- das der nider hof sol han ein vaselrint, das der bursami nütz vnd from syoJ. Zürich/GrW. I 100Faksimile (ca. 243 KB)