Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlagsgerechtigkeit

I durch Privileg verliehenes Zwangsrecht einer Stadt zur abgabenpflichtigen Niederlage (IV) von Waren durchreisender Kaufleute, tw. mit Feilbietungszwang; Niederlaggerechtigkeit halten Waren nach den Bestimmungen der Niederlagsgerechtigkeit feilbieten