Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlagsplatz

Niederlagsplatz

, m.

Ort, an dem sich eine Niederlage (I 1) befindet
  • bei anbrechung des abends soll mäniglich sich ab dem niederlagplatz begeben und außert den hütern niemand zugegen sein
    1680 ArchBern 26 (1922) 75
  • unsere salinen ... werden das salz ... entweder auf den salinen selbst oder auf andern geeigneten niederlagsplaͤtzen verkaufen
    1830 SammlBadStBl. IV 927