Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlagsverwandte

Niederlagsverwandte

, m.

in Wien: ein nicht-katholischer privilegierter Kaufmann
  • dass ieder burger vnd student, niderlags-verwandter ... zur erbfeindlichen gegenwehr ... erscheinen ... solle
    1683 BerAltertWien 8 (1865) Anh. 10
  • [zuständiges Gericht] die niederlags-verwandte unserer nieder-oesterreichischen regierung ... untergeben seynd
    1717 CAustr. III 895
  • niederlagen oder niederlags-verwandten werden in Wien die wechsler und vornehmen kaufleute genennet, welche, wenn sie gleich nicht catholischer religion seynd, dennoch freyheit daselbst zu wohnen haben
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1178
  • er [kaiser Leopold] berufte fremde kaufleute hierher mit ertheilung großer freyheiten, die sich noch itzo unter dem namen der niederlagsverwandten, oder niederleger allhier ... befinden
    1758 v.Justi,Staatsw. I 26
  • stehen unter dessen [hof-marschall-amt] gerichts-zwang in civil-sachen ... alle niederlags-verwandten und hof-befreyten
    1761 Moser,Hofr. II 807
  • niederlags-verwandten werden in Wien die wechsel-handlungen und großhaͤndler protestantischer und juͤdischer nation genannt, die ungestoͤrte handlungsgeschaͤfte treiben duͤrfen
    1832 Schlössing,KaufmWB. 228