Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Niederlassung
Artikel davor:
Niederlagsprivileg
Niederlagsstadel
Niederlagstatt
Niederlagung
Niederlagsverwandte
Niederlagezeichen
Niederlandgericht
Niederlandoffizierer
Niederlaß
niederlassen
Niederlassung
, f.
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I
die Ansiedlung an einem Ort
- haußhabliche niderlassung der leütTirolLO. 1573 Reg. s.v. haußhabliche
- daß der eid der treue ... auch von denen buͤrgerkindern, deren vaͤter solchen schon geschworen, bei ihrer niederlassung, ... zu leisten sey1649 SystSammlSchleswH. I 377Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- man verliert die eigenschaft eines einlaͤnders: ... durch jede in einem fremden lande, ohne die absicht der ruͤckkehr, geschehene niederlassung1810 CNapBerg § 17
- die einwanderung und niederlassung fremder juden ist ... im königreiche durchaus verboten1813 Tänzer,GJudVorarlb. 188
II
Wohn- oder Arbeitsstätte
vgl.
Niederlege (I 3)
- die freylassung aber kan verweigert werden, wenn ... der unterthan ... anderwaͤrts keine baͤuerliche niederlassung findet1785 Fischer,KamPolR. I 745Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)