Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nießbräuchig

nießbräuchig

, adj.

nießbräuchlich genutzt
  • der niesser mag sein wappen in seiner nießbrauchiger wonung [Marg.: in sein nießbreuchige wonung] ... malen ... lassen
    1567 Pegius,Dienstbarkeiten 4v
unter Ausschluss der Schreibform(en):