Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nießbräuchig
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, adj.
nießbräuchlich genutzt
- der niesser mag sein wappen in seiner nießbrauchiger wonung [Marg.: in sein nießbreuchige wonung] ... malen ... lassen1567 Pegius,Dienstbarkeiten 4vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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