Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Noterbportion

Noterbportion

, f.

zur Noterbschaft (II) gehörender Vermögensteil
vgl. Legitima
  • daß ihr. fuͤrstl. gnd. in dero von des fuͤrstenthums Neuburg land und leuthen assignirten und eingeraumten herrschafften, landgerichten und aembtern, als ihrer noth-erb-portion und legitima ... alle ... gerechtigkeiten ... zustehen
    1648 Struve,PfälzKHist. 610