Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): notgedrungen
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Notfrost
(Notgabel)
Notgauding
Notgebührnis
Notgedinge
Notgedrang
notgedrungen
, adj., adv.
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durch eine Notlage verursacht
- seien sie auf ihrer gefaßten meinung beharrlich verblieben und angeredt nothgedrungen begehren allerdings abgeschlagen1630 FreibDiözArch. 23 (1893) 237Faksimile - in Google Books
- man brachte sie [als Hexe Angeklagten] in ein engeres gefaͤngniß, wo sie in einem jahre, durch elend und priester, die pat. Spee grausamer als die henker selbst nennet, notgedrungen, leicht ein laster gestehen lernten, das sie nicht kannten1781 MatStatNrhWestf. I 1 S. 492
- eine nothgedrungene hinterlegung ist diejenige, die durch einen zufall, wie z.b. durch feuersbrunst, durch einsturz, durch plünderung, schiffbruch ... veranlaßt wirdBadLR. 1809 Satz 1949Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte