Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notgerhabe

Notgerhabe

, m.

stellvertretender Vormund oder Pfleger
  • was ... die ... notgerhabschaft anbelangt, hat es darmit ein soliche mainung, dass ich nit simpliciter ein notgerhab, sondern ein volmächtiger ... usufructuarius bin, so lang ich lebe
    1629 AktGegenref.2 II 837