Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notgerhabschaft

Notgerhabschaft

, f.

stellvertretende Gerhabschaft 
  • was ... die ... notgerhabschaft anbelangt, hat es darmit ein soliche mainung, dass ich nit simpliciter ein notgerhab, sondern ein volmächtiger ... usufructuarius bin, so lang ich lebe
    1629 AktGegenref.2 II 837
  • wann die mutter der pupillen will die ober-gerhabschafft (nach oesterreichischen recht) oder noth-gerhabschafft (nach steyrischen rechten) selber fuͤhren, und keine erhebliche bedencken wider sie seynd, so kan sie solches thun
    1688 Beckmann,Idea 517
unter Ausschluss der Schreibform(en):