Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): notpeinlich
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(Notnunftige)
Notnus
notorie
Notorietät
notorisch
notpeinigen
notpeinlich
, adj.
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ein Attribut des Halsgerichts
vgl.
hochnotpeinlich
- [wir] erkennen ... daß [die als Hexe beschuldigte] gemelte gefangene nunmehr vor ein öffentlich gehegtes nothpeinliches halßgericht zur stellen [ist]1656 ZStrW. 25 (1905) 582
- wenn aber nur ein noth-peinliches hals-gericht gehalten wird [folgt Detailschilderung]1670 GothaGO. 156Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hegung derer noth-peinlichen ... gerichte1721 Ludovici,LehnsProzeß3 134Faksimile - in Google Books
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