Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notreise

Notreise

, f.

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gebotene Teilnahme an Kriegszügen
  • grosses nottürfftigen bawes halben, schwerer nothreise vnd herfart, auch grosser summen geldes, die sie [Rat der Stadt Leipzig] vns zu vnser lande nothdurfft ... vssgenommen
    1464 Haltaus 1429 [Lesart in LeipzUB. I 302: nachreyß]
  • ausserordentliche auflagen ... der unterthaͤnigen paͤchter und feldbauern ... die nothreiße, oder persoͤnlicher kriegsdienst, bei einem allgemeinem ueberfall
    1793 Lang,Steuerverf. 47