Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notwendigkeit

Notwendigkeit

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Erfordernis, Unerläßlichkeit, auch Zweck
vgl. 1Not (IX)
  • die geschäfften und nohtwendigkeiten [im Reichstag]
    1577 RTTraktat(Rauch) 45
  • die nothwendigkeit, einen kriegsvogt bey eingehung der verbindlichkeit zu haben
    1785 Fischer,KamPolR. I 203
  • [lehnseroͤffnung] kann geschehen, theils mit willen des vasallen, theils aus gesetzlicher nothwendigkeit 
    1801 RepRecht IX 310
  • wenn dem vermiether die nothwendigkeit der neuen baufuͤhrung schon zur zeit des geschlossenen vertrages bekannt seyn mußte, oder, wenn die nothwendigkeit der durch laͤngere zeit fortzusetzenden ausbesserungen entstanden ist, so muß dem miether fuͤr den vermißten gebrauch eine angemessene entschaͤdigung geleistet werden
    1811 ÖstABGB. § 1119
  • nothwendigkeit der eintragung von hypotheken in gerichtsbuͤcher
    1824 Mittermaier,PrivR. 157
II Bedarf; metonymisch: Dinge, Gegenstände, an denen ein notwendiger Bedarf besteht
  • privilegia in specie uͤber die wein zeehet ... und die mauthbefreyung zu wasser und zu land anfalle des closters nothwendigkeiten ertheilet
    1727/47 Hoheneck I 3
  • die gesetze erlauben den aus noth veruͤbten diebstahl nur bey eßbaren sachen. allein, der gerichtsgebrauch begreifet uͤberdieß alle nothwendigkeiten, die zum menschlichen leben gehoͤren
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 717
III
Notsituation, Notlage
  • indessen wird doch allezeit der nothfall ausgenommen, da nehmlich der mann aus einer unvermeidlichen nothwendigkeit, so wohl um sich, als seine frau zu retten, das zur mitgabe erhaltene grundstuͤck veraͤussert hat
    1762 Wiesand 747
IV wie Notdurft (IV) 
  • mein antwort gegenredt vnnd all mein notwendigkeit mit vollkomnem gewalt gegen selben klaͤger
    1610 Wehner,HofgRottw. 368
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):