Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Notzüchtiger

Notzüchtiger

, m.

Mann, der Notzucht verübt
  • dem notzuchtiger soll man den hals abstossen mit ainem tilln
    1414 Kärntner Landhandfeste/Schmeller2 I 500
  • der den leib verwürket hätte ... es wäre ein mörder ... nothzüchtiger, verräther
    1561 Schwarzwald/GrW. V 235
  • die vornehmbste anzeigung zum nachforschen ist, wann der nothzuͤchtiger durch die benoͤthigte jungfrau, weib, oder wittib angeben wird
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 75 § 2
  • ist die straff leichter ... wann die benoͤthigte von dem nothzuͤchtiger durch sich selbsten ... errettet worden
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 75 § 7
  • noth-klage, actio de violentia stupri, ist die einer genothzuͤchtigten ... weibes-person wider ihren nothzuͤchtiger zustehende klage
    1740 Zedler 24 Sp. 1430
  • milderende umstaͤnde hingegen sind ... so die genoͤthigte fuͤr des nothzuͤchtigers leben bittete
    1769 CCTher. 76 § 8
  • so rechtmaͤssig auch eine unverleumdete person sich wider den nothzuͤchtiger der nothwehr bedienen kann, so ist jedoch aus der unterlassenen nothwehr eben so wenig, als aus der etwa erfolgten schwangerschaft, auf die einwilligung der angeblich genothzuͤchtigten person zu schliessen
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 938
  • wuͤrde ... der erzwungene beyschlaf ... gegen ein maͤdchen, welche sich schon einmal dem nothzuͤchtiger hingegeben hatte, mit geringerer strafe verfolgt werden muͤssen
    1798 Grolman,KrimRWiss. 231
  • wenn ... der ehemann seine frau zum beyschlaf zwingt, so kann er nicht als ein nothzuͤchtiger ... bestraft werden
    1803 RepRecht XI 128
  • pflegt man jedoch nach dem gerichtsgebrauch nicht auf die ordentliche strafe der nothzucht zu erkennen, im fall die geschehene einlassung des saamens nicht durch das uͤbereinstimmende bekenntniß des nothzuͤchtigers und der genothzuͤchtigten person bewiesen seyn sollte
    1803 RepRecht XI 131
unter Ausschluss der Schreibform(en):