nüchterweise, adv.
nüchterweise, adv.
wie nüchtern (III)
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ob nicht N. mit N. unkeusche werck veruͤbt? ... ob die suͤnd nuͤchter- oder voller weiß vollbracht worden?NÖLGO. 1656(CAustr.) 74 § 5 Faksimile
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wer seinen nechsten ... in hurerei und unzucht bezeuget voller oder nichter weiß und kan solches nicht darthuen, der soll ... dem verlezten sein ehr restituirenEnde 17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1013 Faksimile