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nutz

, adj., adv., nütz, adj., adv.
vorteilhaft, geeignet, tauglich, nützlich (II) 

Nutz

, m., auch f., Nutzen, m., auch f., Nütze, f., m.
I materieller oder immaterieller, gegebenenfalls auch unrechtmäßig erworbener Vorteil, den j. durch den Besitz und Gebrauch einer Sache hat oder durch das Recht, Leistungen anderer in Anspruch zu nehmen
II konkrete Nutzung, Gebrauch sowie das Anrecht darauf; häufig in mehrgliedrigen Pertinenzformeln, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Bestandteile einer verkauften Sache bezeichnen; auch in Wendungen wie Nutz und Gewere die Nutzherrschaft über eine Sache (Nutzgewähr), in Nutz und Geld/Gülte zu Nutzung und Gewinn; zur Wendung: mit aller Schlacht Nutz, die bei Eigentums- u. Besitzübertragung einer Immobilie gebräuchlich war und alle mit dieser verbundenen Rechte sowie Bestandteile und auch Zubehör meint, vgl. W. van Iterson/ZRG.2 Germ. 84 (1967) 310-329
III Ertrag aus einer Nutzung, Zins, Frucht, Rente; mit Zahlenangaben: (mehrfacher) Jahresertrag

nutzen

, v., nützen, v.
von etwas Gebrauch machen, jn. (für eine Leistung) in Anspruch nehmen, Nutzungen, Vorteile von einer Sache ziehen, etwas benutzen; häufig in der tautologischen Formel nutzen und nießen 

Nutzheit

, f., (Nützheit), f.
wie Nutz (I) 

nutzigen

, v., (nützigen), v.
wie nutzen 

Nutzung

, f., Nützung, f.
I nutzbringender Gebrauch, der durch Besitz von beweglichen und unbeweglichen Sachen, Rechten, auch dem Recht auf die Leistung von Personen gewährt wird
II Ertrag der Nutzung (I), wie Feldfrüchte, Renten und Zinsen
III (von einem Personenverband genutztes) Allgemeingut, Allmende (III) 

Nüt

, Genus?
"Verlangen, Bedarf, Streben, Verwendung" Lasch-Borchling II 1123, in einer Verbindung, wie zu nüt und zu not [to nüt/nüde und to not] 
I wie Nutz (I), auch wie Nutzung (I) 
III Instandhaltung, Pflege

nützlich

, adj., adv., nützlichen, adv.
I von einer Nutzung herrührend, zur Nutzung bestimmt, auf die Nutzung bezogen, von einem Grundstück: mit einer Dienstbarkeit belastet; häufig in Verbindung mit Gewähr; manche Interpretationsprobleme beruhen darauf, daß nützlich wie auch andere zu Nutz gebildete Adjektive lat. utilis mit seinem ebenfalls juristisch unscharfen Bedeutungsspektrum übersetzen
II zum Vorteil dienend, Vorteil bringend, tauglich; in Mehrfachformeln: bestimmungsgemäß, vereinbarungsgemäß
wie Nutz (I), Nutzung (I)