Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nützlich
Artikel davor:
Nutzgenießung
Nutzgewähr
(Nutzgut)
nutzhaft
(nutzhaftig)
Nutzheit
Nutzholz
nutzigen
(Nützkeit)
Nutzlehen
nützlich
, adj., adv., nützlichen, adv.I von einer Nutzung herrührend, zur Nutzung bestimmt, auf die Nutzung bezogen, von einem Grundstück: mit einer Dienstbarkeit belastet; häufig in Verbindung mit Gewähr; manche Interpretationsprobleme beruhen darauf, daß nützlich wie auch andere zu Nutz gebildete Adjektive lat. utilis mit seinem ebenfalls juristisch unscharfen Bedeutungsspektrum übersetzen
II zum Vorteil dienend, Vorteil bringend, tauglich; in Mehrfachformeln: bestimmungsgemäß, vereinbarungsgemäß
Artikel danach:
Nützlichkeit
Nutznehmer
Nutznießer
Nutznießung
Nutzordnung
Nutzrecht
nutzsam
(Nutzsamheit)
(Nutzsamkeit)