Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nützlich

nützlich

, adj., adv., nützlichen, adv.
I von einer Nutzung herrührend, zur Nutzung bestimmt, auf die Nutzung bezogen, von einem Grundstück: mit einer Dienstbarkeit belastet; häufig in Verbindung mit Gewähr; manche Interpretationsprobleme beruhen darauf, daß nützlich wie auch andere zu Nutz gebildete Adjektive lat. utilis mit seinem ebenfalls juristisch unscharfen Bedeutungsspektrum übersetzen
II zum Vorteil dienend, Vorteil bringend, tauglich; in Mehrfachformeln: bestimmungsgemäß, vereinbarungsgemäß