Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nußbaum
Nußbaum
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
der Baum; rechtlich als Versammlungsort des Gerichts oder in der Funktion eines Galgens
I
als Gerichtsort
- [Ladung zum Freigericht] unter den nußbaumMitte 15. Jh. Bochum(Stadt)Kdm. 12
- ich Th.Th. vogt in der W. saß zugericht daselbst an freyer strasen, underm nußbaum1523 Schindler,VerbrFreib. 17
II
als Galgen
Artikel danach:
(Nüßchen)
Nußeinigung
Nußgeld
Nußgülte
Nußmaß
Nußmeß
Nußmesser
Nußmesseramt
Nußmutter