Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberfischmeister

Oberfischmeister

, m.

leitender Beamter im Fischereiwesen
  • vorschläge des churfürstlichen oberfischmeisters ... wegen der churfürstlichen fischerei
    1664 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 155
  • sobald der ober- oder die anzusetzenden unter-fischmeister ihre flaggen aufziehen, ... muß jeder fischer seine segel streichen
    1792 Kurisches Haff/NCCPruss. IX 1000
  • oberfischmeister ..., oberlandfischmeister ist in manchen laͤndern derjenige, der fuͤr das aufnehmen der landesherrlichen fischereyen, und fuͤr die pflegliche benutzung der fischwasser zu sorgen ... hat
    1811 FischereiWB. 103