Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberförster

Oberförster

, m.

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Leiter eines Forstreviers, auch Vorgesetzter mehrerer Revierförster, tw. mit der Gerichtsbarkeit über Scharfrichter und Abdecker betraut
  • das den ober- sampt underforstern und umbgesessenen schultheissen gepot angelegt werden [soll]
    1544 MarburgRQ. I 347
  • ist unser [Landgraf] bevelch, das du [Statthalter] unsern ober-, auch ander furster ... zu dir bescheidest und mit denselbigen von der holzordenung schliessest, wie ein fuder holzes zu verkaufen sein solle
    1545 MarburgRQ. I 348
  • es soll auch allewege, wann man holz hauen lest oder verkauft, an einem ieden ort der rentmeister, rentschreiber ... auch der oberfurster darbei sein und ein jegenregister halten
    1553 MarburgRQ. I 400
  • do auch fuͤrs wildpraͤht was solte geseet werden, sollen solches die oberfoͤrstere ... sich eines eigentlichen bescheidts ... bey uns oder unserm ober jaͤgermeister, erholen
    1610 CCMarch. VI 1 Sp. 194
  • wer dann also in stadt vnd ampt jedes orts holtzes begehret, derselbige sol vnd mag sich zur zeit des holztages bey oberfoͤrster, beampten vnd foͤrstern saͤmptlich angeben, vnd seine notturfft anzeigen
    1629 HessSamml. II 36
  • soll ein hammer, an welchem auff der einen seiten die jahrzahl jedes jahrs, auff der andern seiten aber, ein gewiß zeichen ... stehen, in jedem bezirck in des oberfoͤrsters verwahrung seyn
    1629 HessSamml. II 38
  • befehlen wir euch [neumaͤrckische regierung] ..., wann dergleichen sachen, so die scharff-richter und abdecker betreffen, bey euch vorgebracht werden, solche von euch ab- und anhero an unsern ober-foͤrster, den von L., und hauß-voigte L., zu verweisen
    1681 CCMarch. II 1 Sp. 172
  • der oberfoͤrster, oder foͤrster soll ... die forstwruge fuͤhren
    1786 LVerordnLippe III 205
  • oberfoͤrster, worunter landjaͤger, oberjaͤger und alle rechnungfuͤhrende foͤrster verstanden werden
    1788 Moser,ForstArch. III 244
  • diese auszuweisenden baͤume muͤssen ... von dem jedesmaligen oberfoͤrster mit dem mahlhammer gezeichnet werden
    1801 GesAnhBernb. III 99
  • das dienst-personale fuͤr die ober-inspectionen fuͤhrt ... den namen oberforstmeister, das für die inspectionen erhaͤlt den titel forst-inspector und forstmeister, und das forstrevier-personale behaͤlt die ... benennungen foͤrster und oberfoͤrster 
    1807 SammlBadStBl. I 67
  • nur bei ordentlich allgemein angeordneten streifen oder bei dringenden ausserordentlichen faͤllen soll das forstpersonal beigezogen werden ... die revierforster, und um so vielmehr die oberforster, sind von der persoͤnlichen beiwohnung ausgenommen
    1817 RepStaatsVerwBaiern VI 247
  • unter der obersten leitung des forst-raths soll in den kreisen nachstehendes personal bestellt werden: ... ober-foerster, fuͤr eine anzahl von revieren
    1818 Reyscher,Ges. XVIII 53
  • diese behoͤrden [Forstämter] haben die ausuͤbung der forst-polizei und -gerichtsbarkeit, die leitung der waldwirthschaft, die verwaltung der jagden. sie sind besetzt mit einem oberfoͤrster 
    1831 Mohl,WürtStR. II 66
unter Ausschluss der Schreibform(en):