Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberforstbeamte

Oberforstbeamte

, m.

höherer Beamter im Forstwesen
  • die ober-forst-beamten haben es dahin zu richten, damit die beamten und diener ihr brennholtz bekommen
    1659 HessSamml. II 584
  • es soll den hoͤhern klassen der landbewohner, naͤmlich ... den ober-forst-beamten, ... erlaubt seyn, directe aus der fremde waaren zu committiren oder selbst einzubringen
    1804 NCCPruss. XI 2259