Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberherrlichkeit
Artikel davor:
Oberhauptmannstelle
Oberhauptschaft
Oberhausherr
Oberheiligenpfleger
Oberheimbürge
Oberheit
Oberherr
(Oberherrheit)
(oberherrisch)
oberherrlich
Oberherrlichkeit
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Herrschaftsrecht(e), Hoheitsgewalt eines Oberherrn (I)
vgl.
Landesherrlichkeit
- vnser ... eydgenossen ... von S., denen die oberherligkeyt ... zů E. biß an den bach ... zůstaͤndig1528 ArgauLsch. II 168Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- eine lobliche stat B., als gefrîgt und mit recht diser landen oberherlikeit und des gozhus kastenvogtî besitzend1528 deQuervain,BernRef. 256
- diewil der ... vertrag ... vͥns denen von Bern von wegen vnser oberherrlikeit bemelter grafschaft Lentzburg zůgibt all trostung- vnd fridbruch1533 ArgauLsch. I 563Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wöllend ouch min herren, das ... daͧselbs minen herren einigen die manschaft, oberherrlickeyt und hochengericht vorbehalten werden1534 BernStR. VI 1 S. 373Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sölte ... die jurisdiction über die manschaft der souverainitet oder oberherlicheit halb dheins wägs gesteigert werden1555 SaanenLschStat. 179Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- den reichs-staͤnden an ihren ober-herrlichkeiten und hoheiten unvergreiflich1560 Moser,Beitr. 118Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- unserm gnedigen fürsten und herrn ir f.g. oberherlichait und gerechtigkait in allwege vorbehalten1561 WürtLändlRQ. II 89Faksimile (ca. 46 KB)
- das ... alles ander gestolen ... gůt ... einer statt Bern uß krafft der oberherligkeit und landsherrschung ... heimfallen sölle1571 SaanenLschStat. 199Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- damit mehrberührte [kirchen]-güter, stift undt clöster bey ihren rechten, oberherrlich- und gerechtigkeiten ... geschützt ... werden1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 490Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- zu conservation solcher ihrer oberherlichkeitt werde ihnen auch sehr vorträglich sein, das die inführung der päpstlichen lehre ... keinesweges gestattet ... werde1607 ActaBrandenb. III 272
- es fragt sich aber, was es für eine beschaffenheit habe mit denen der souerainitet hoch- vndt oberherrligkheit oder judicatur anhängigen sachen1696 Büeler 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alles, was ... von ... unserer landts-fuͤrstlichen ober-herrlichkeit dependirt1699 Hartmann,WürtGes. II 392
- wasz freuel buszen und andere ... oberherligkeiten hadt niemandts dan churf. Pfaltz herbracht17. Jh. Pfalz/Wasserschleben,RQ. 274Faksimile (ca. 86 KB)
- wird ... nicht unrecht gesaget, daß die obere und niedere musterung aus der ober- und landes-herrlichkeit herruͤhret1705 KlugeBeamte I2 587Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- oberherrligkeit ... monarchie, souveraineté1711 Rädlein 682Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob jemand ... erfahren hätte, daß gnädiger herrschaft ... etwas ... an oberherrligkeiten, recht und gerechtigkeiten abging1716 WürtLändlRQ. II 355Faksimile (ca. 52 KB)
- die jurisdiction, oder oberherrlichkeit ist eine gewalt, durch gemeine verordnung, aus diesen ursachen eingesetzet und erhoben, damit durch das recht von denen geschwornen, die von der obrigkeit darzu verordnet seynd, denen leuten und jedermaͤnniglich soll gedienet und nach der billigkeit einem jeden sein recht mitgetheilet werdenBöhmStR. 1720 Tit. A 41 § 1
- die reichsstaͤndische landshoheit, oder oberherrlichkeit1770 Kreittmayr,StaatsR. 145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die inventur und abhandlung der verlassenschaft gehoͤrt zu der personalinstanz, unter welcher der verstorbene in lebenszeit gestanden. dieses recht entspringt aus der oberherrlichkeit1780 SteirEinl. 319Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
Herrschaftsgebiet eines Oberherrn (I)
- minem gnaͤdigen herren von B., in dero oberherlickeit und hochen gerichten derselbig todschlag beschächen1543 BernStR. III 427Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- jetztgedachte nach-eil, wo die in unser ober-herrlich- und gerichtbarkeit beschaͤhe1560 Moser,StaatsR. 31 S. 296Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in disem loͤblichen crays, in was ober-herrlichkeiten und gebieten das waͤre1563 Moser,KreisAbsch. I 229Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
vorgesetzter Herrschaftsträger, Obrigkeit (II)
- ist uff eingefallnen streitt zwischen den waͤaͤgleinmachern und den bladtschlossern ... bey ihren oberherrlichkeiten verlassen, daß1694 Gatterer,TechnolMag. I 101Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld