Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberhoheit

Oberhoheit

, f.

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oberherrliche Gewalt
  • ist ein dorpf ... da das huiß L. alle hoheit, gehorsam, schatz und alle andere oberhoheit gehabt
    1533 JbWestfKG. 6 (1904) 156
  • daß Jevern ... unter jhrer kayserlichen majestaͤt und des heiligen roͤmischen reichs ober-hoheit und schutz ... begriffen ... seye
    1686 RAbsch. IV 156
  • in den unter die oberhoheit des großherzogthums gekommenen standesherrlichen und grundherrlichen gebieten
    1808 SammlBadStBl. II 546
  • die bisher unserer ober-hoheit und lehens-herrlichkeit unterworfenen grafschaften
    1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 309
  • ob jene oberhoheit des reichs ... in ungeregelter masse auf die gesammtheit der deutschen bundesstaaten uͤbergegangen [sei]
    1820 ProtBundesversamml. X 118
unter Ausschluss der Schreibform(en):