Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberinspektion

Oberinspektion

, f.

wie Oberaufsicht 
  • jedoch wo bereit [!] vor diesem sonderbare ordnung vorhanden, so lassen wir es mit vorbehalt unser habender oberinspection darbey bewenden
    1599 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 463 Anm. r
  • ober-auffseher. vnser cammermeister vnnd ober-vogt sollen uͤber die muͤhlen die ober-inspection ... haben
    1615 HessSamml. I 530
  • die oberinspection der kirchensachen ... dem landtsherrn reserviret ... bleiben
    1670 JbWestfKG. 45/46 (1952/53) 77
  • daß unser ... ober-forst- und jaͤger-meister ... uͤber die zu unseren cloͤstern ... gehoͤrende gehoͤltze die ober-inspection ... haben ... soll
    1671 BrschwLO. I 648
  • [es wird angeordnet, das Waisenhaus] durch besondere auss dem land erwählte ... männer, doch unter unsere fürstl. ober-inspection ... verwalthen zulassen
    1714 Ruf,PforzhSchmuckw. 110
  • man soll auch von ober-inspections wegen selbst vorgreifen, wann die buͤrgerliche, oder andere niedere obrigkeit ihr amt nicht thut
    1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Brod
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