Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberjägermeisteramt

Oberjägermeisteramt

, n.

Behörde, die vom Oberjägermeister (I) geleistet wird
  • [daß] die zur jagdfrohne benötigten untertanen so oft und vielmals ihnen solches vom oberjägermeisterambt schriftlich zukommt, zur angesetzten zeit und ort bei zeug und jagddienst erscheinen
    1666 AschaffenburgJb. 2 (1955) 257
  • daß in kriminalfällen ... wo periculum in mora und mit der kaptur schleunig zu verfahren ist, der angriff den beamten jedes ortes zugelassen sei, daß aber darüber berichtet werden soll ... zur beurteilung, ob das delictum von unserem oberforst- und jägermeisteramte oder den fraischbeamten zu untersuchen sei
    1723 Hübsch,JagdBayreuth 66
  • warum ... die scharfrichter mit den feldmeistereyen von dem oberjaͤgermeisteramte ... foͤrmlich beliehen werden
    1785 Fischer,KamPolR. I 296
unter Ausschluss der Schreibform(en):