Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberjägermeisteramt
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Oberhunne
Oberhutmann
Oberin
Oberinspektion
Oberinspektor
Oberinspektorenamt
Oberinstanz
Oberjagd
Oberjäger
Oberjägermeister
Oberjägermeisteramt
, n.
Behörde, die vom Oberjägermeister (I) geleistet wird
- [daß] die zur jagdfrohne benötigten untertanen so oft und vielmals ihnen solches vom oberjägermeisterambt schriftlich zukommt, zur angesetzten zeit und ort bei zeug und jagddienst erscheinen1666 AschaffenburgJb. 2 (1955) 257
- daß in kriminalfällen ... wo periculum in mora und mit der kaptur schleunig zu verfahren ist, der angriff den beamten jedes ortes zugelassen sei, daß aber darüber berichtet werden soll ... zur beurteilung, ob das delictum von unserem oberforst- und jägermeisteramte oder den fraischbeamten zu untersuchen sei1723 Hübsch,JagdBayreuth 66Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- warum ... die scharfrichter mit den feldmeistereyen von dem oberjaͤgermeisteramte ... foͤrmlich beliehen werden1785 Fischer,KamPolR. I 296Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)