Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberjägermeisterei

Oberjägermeisterei

, f.


I Amtsgebäude eines Oberjägermeisters (I) 
  • [die Inhaber der Waidwerksgerechtsame sollen das geschossene Wild abliefern oder] das erlöste geld ... in der oberjägermeisterey gegen schein einschicken
    1680 Machwart,JagdAnsbach 20
II kollektiv: die Bediensteten eines Oberjägermeisteramts 
  • sind denselben [hofmarschallengerichten] ... alle hofstaatsbedienten unterworfen, wovon doch manchmal der kammerstab, marstall und die oberjaͤgermeisterey in der gerichtsbarkeit abgesondert sind
    1785 Fischer,KamPolR. II 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):