Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkammer

Oberkammer

, f.

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zentrale Finanz- und Verwaltungsbehörde eines Landes
  • alle verträg sowoll die ablossungen der underthannen ... sollen bei ober cammer zu C. geschechen
    1611 NÖsterr./ÖW. VIII 559
  • biß die bestelte ober cammer allhier ein anders dem habenden gwalt nach ... außgehen laßen wirt
    1678 BernStR. VII 1 S. 664
  • die hof- oder ober-collegia sind gemeiniglich ein ober-finanz- und policey-collegium, welches bald ein hof-cammercollegium, bald eine general- oder ober-cammer ... genennet wird
    1758 v.Justi,Staatsw. II 673