Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkanzler
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Oberkammereramtsschreiber
Oberkammergraf
Oberkammerherr
Oberkammerier
Oberkammerrat
Oberkanzelherr
Oberkanzler
, m.
Vorsteher einer fürstlichen Kanzlei (B I 5)
- der ober- und unterkanzler1659 ProtBrandenbGehR. V 533
- haben wir ... ober-cantzler v.G. auf sein an uns abgelassenes ... ersuch-schreiben ... beantwortet [!]1663 Struve,PfälzKHist. 668Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- declariren wir denselben ... zum oberkanzler in allen unseren königlichen landen dergestalt ..., daß er über die ... hohe und niedere justiz-, criminal- und geistliche collegia eine scharfe ... obsicht führen ... solle1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 333