Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberknecht
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Oberkirchenvorsteher
Oberkirchenvorsteheramt
Oberkirchenvorsteherschaft
Oberkirchner
Oberkleid
Oberknecht
, m.
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I
erster Knecht (III) unter den ländlichen oder gewerblichen Arbeitskräften, Großknecht
vgl.
Mittelknecht
- ouerknecht1423 NdJb. 39 (1913) 110
- [Klage, daß die Schäfer] etwas unordnung verursacht, indem ... ihre ober- und unterknecht der schaf gar zu viel treiben, dardurch die gemeine waiden ... verderbt werden1621 Württemberg/QNPrivatR. II 1 S. 520
- der knecht als meier, kutscher, torwärtl oder oberknecht erhält jährlich 6 fl., der unter- oder galtknecht 5 fl.1636 Grüll,OÖRobot 35
- in den kleinen schaͤffereyen, do nicht so viel knechte, oder nicht gar viel schaffe gehalten werden koͤnnen, dem oberknecht 50 dem andern 30 haͤupt. gehalten werden1645 CCMarch. V 3 Sp. 62Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- nach deme auch beym aus- und nachmessen [des Holzes] vielmahls grosser betrug vorgehet, so soll allemal solches durch den geschwornen nachmesser im beyseyn des jaͤgermeisters, forstschreibers und oberknechts geschehen1646 CJVenatorio-Forest. III 23Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- es soll auch kein muͤl-jung, der erst von seinen lehrjahren ledig gezaͤlt worden, keinem muͤlherrn, der das handwerk nicht erlernet, als haumeister oder oberknecht arbeiten1729 Weisser,RHandw. 444Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es pflegen die landes-herren ... gewisse forst-meister, oder ober-förster und ober-knechte zu haben, welche aͤmter fast einerley verrichtung, aber nach beliebung des herrn und stand des dieners, im namen unterschieden sindSeckendorff,Fürstenstaat (1737) 461
- [ausnahmen von dem gezwungenen rekruten-zuge] alle meier und geiselmeier oder oberknechte auf herrschaftlichen und kammerguͤtern1804 BadKantonRegl. 14
II
"erster Angestellter auf einigen der vornehmen Zünfte der Stadt B[asel]. Er stand höher als ein gewöhnlicher Zunft- oder Stuben-Chn[echt], war oft selbst einer der angesehenern Handwerksmeister, und seine Stellung war derjenigen des ,obersten Ratsknechts' nachgebildet" SchweizId. III 722
Sachhinweis: P. Kölner, Die Safranzunft zu Basel/Basilisk I (1923) 8
- oberknecht15. Jh. T. Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel (Basel 1886) 111