Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkreis

Oberkreis

, m.

möglicherweise verkürzt für "Oberländischer Kreis", Bezeichnung für einen Kreis (III 3) aus dem Oberland, dh. für die beiden Rheinischen, den Fränkischen oder Schwäbischen Kreis
  • ob ... sich diese beide kreise mit den vier oberländischen einzulassen, und ... wie weit dem schwedischen reichskanzlern ... das directorium, welches die vier ober-kreise ihm allbereit abgetreten, auch in diesen beiden sächsischen kreisen einzuräumen wäre
    1645 ProtBrandenbGehR. III 87