Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkreis
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Oberkreis
, m.
möglicherweise verkürzt für "Oberländischer Kreis", Bezeichnung für einen Kreis (III 3) aus dem Oberland, dh. für die beiden Rheinischen, den Fränkischen oder Schwäbischen Kreis
- ob ... sich diese beide kreise mit den vier oberländischen einzulassen, und ... wie weit dem schwedischen reichskanzlern ... das directorium, welches die vier ober-kreise ihm allbereit abgetreten, auch in diesen beiden sächsischen kreisen einzuräumen wäre1645 ProtBrandenbGehR. III 87Faksimile - in Google Books