Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkriegskommissar

Oberkriegskommissar

, m.

Grdw. nur in lat. Form
unter dem Rang eines Generalkommissars stehendes Mitglied einer Kriegskommission (II), zuständig zB. für die Beschaffung von Ausrüstung und Proviant, Aufsicht über das Rechnungswesen, Musterung der Truppen
  • unsern oberkriegscommissarium J.W.
    1681 Fellner-Kretschmayr II 597
  • mit zuziehung des commendanten des regiments und des ober-kriegs-commissarii 
    1698 Moser,StaatsR. 29 S. 490
  • wird der generalkriegscommissarius entweder selbsten, oder wan solches die umbstände nicht leiden, durch die ihnen [!] untergebene und darzu jedesmal bevollmächtigende obrist-, ober- und feldkriegscommissarios die jährliche zwei ... haubtmusterungen [vornehmen]
    1746 Fellner-Kretschmayr III 454
  • [1694] waren bey dem [schwaͤbischen] kriegs-commissariat folgende personen: ober-kriegs-commissarius, ein buchhalter, ein kriegs-commissarius, ein wagen zu der kriegscommissariats-registratur
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 118
  • die musterungen geschehen ... durch einen gewissen darzu verordneten commissarium, der zuweilen ein general, zuweilen ein geheimder- oder hof-kriegesrath, zuweilen auch ein ober-krieges-commissarius ist
    1758 v.Justi,Staatsw. II 545
  • kriegs-commissariat oder die kriegs-commission [ist] das collegium solcher personen [denen den krieg oder das kriegs-heer betreffende geschaͤfte aufgetragen sind]. in manchen laͤndern hat man auch einen general- oder ober-kriegs-commissarium, welcher den vorsitz in dem kriegs-commissariate hat
    1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 130
  • das ... kriegscollegiom besteht aus 1 praͤsidenten, dem kriegsminister, dem vicepraͤsidenten, zugleich general-intendant, dem jeweiligen director des ober-finanzdepartements, 1 ober-kriegscommissario, 1 ober-intendanten, 2 kriegsraͤthen, 1 rechnungscontroleur, 2 secretairs und 2 kanzellisten
    1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 358
unter Ausschluss der Schreibform(en):