Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkriegskommissar
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Oberkreis
Oberkriegskommissar
, m.
Grdw. nur in lat. Form
unter dem Rang eines Generalkommissars stehendes Mitglied einer Kriegskommission (II), zuständig zB. für die Beschaffung von Ausrüstung und Proviant, Aufsicht über das Rechnungswesen, Musterung der Truppen
unter dem Rang eines Generalkommissars stehendes Mitglied einer Kriegskommission (II), zuständig zB. für die Beschaffung von Ausrüstung und Proviant, Aufsicht über das Rechnungswesen, Musterung der Truppen
- unsern oberkriegscommissarium J.W.1681 Fellner-Kretschmayr II 597Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- mit zuziehung des commendanten des regiments und des ober-kriegs-commissarii1698 Moser,StaatsR. 29 S. 490Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird der generalkriegscommissarius entweder selbsten, oder wan solches die umbstände nicht leiden, durch die ihnen [!] untergebene und darzu jedesmal bevollmächtigende obrist-, ober- und feldkriegscommissarios die jährliche zwei ... haubtmusterungen [vornehmen]1746 Fellner-Kretschmayr III 454Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [1694] waren bey dem [schwaͤbischen] kriegs-commissariat folgende personen: ober-kriegs-commissarius, ein buchhalter, ein kriegs-commissarius, ein wagen zu der kriegscommissariats-registratur1747 Moser,StaatsR. 30 S. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die musterungen geschehen ... durch einen gewissen darzu verordneten commissarium, der zuweilen ein general, zuweilen ein geheimder- oder hof-kriegesrath, zuweilen auch ein ober-krieges-commissarius ist1758 v.Justi,Staatsw. II 545Faksimile (ca. 91 KB)
- kriegs-commissariat oder die kriegs-commission [ist] das collegium solcher personen [denen den krieg oder das kriegs-heer betreffende geschaͤfte aufgetragen sind]. in manchen laͤndern hat man auch einen general- oder ober-kriegs-commissarium, welcher den vorsitz in dem kriegs-commissariate hat1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 130
- das ... kriegscollegiom besteht aus 1 praͤsidenten, dem kriegsminister, dem vicepraͤsidenten, zugleich general-intendant, dem jeweiligen director des ober-finanzdepartements, 1 ober-kriegscommissario, 1 ober-intendanten, 2 kriegsraͤthen, 1 rechnungscontroleur, 2 secretairs und 2 kanzellisten1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 358Faksimile - in Google Books