Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkriegspräsident

Oberkriegspräsident

, m.

Vorsitzender eines Oberkriegskollegiums
  • diejenigen [Religionsflüchtlinge] aber, so sich anhero in dero residentzien zu begeben gesonnen, haben sich bey dero würcklichen geheimbten kriegsrath, ober-kriegs-praͤsidenten und general-feld-marschallen ... anzugeben
    1698 CCMarch. VI 1 Sp. 654
  • daß ... dem ober-kriegspräsidenten ... alle militär-, steuer-, contributions- und accisesachen [uam.]... zur contrasignatur gebracht werden sollen
    1699 ForschBrandenbPr. 22 (1909) 562