Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberlandgericht
Artikel davor:
Oberkonsistorium
Oberkreis
Oberkriegskommissar
Oberkriegskommissariat
Oberkriegsoffizier
Oberkriegspräsident
Oberkriegszahlmeister
Oberküster
Oberküsterei
Oberlandbaumeister
Oberlandgericht
, n.
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erst im 19. Jh. Oberlandesgericht
dem Landgericht (I) übergeordnetes Gericht
dem Landgericht (I) übergeordnetes Gericht
- dieses landgericht ist ... mit zwoͤlf ehrlichen, erfahrnen ... adelichen, eingesessenen landraͤthen ... besetzt, und praͤsidiret keiner, als der koͤnigl. herr gouverneur im ober-landgerichte1650 EstRitterLR. 162Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn von dem nieder-landgerichte in sachen, die dahin gehoͤren, erkannt worden, davon an das ober-landgericht appeliret wird1650 EstRitterLR. 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bei unsern regierungen, justiz-collegiis oder canzleien, hof- und ober-landgerichten1657 Hagemann,PractErört. I 271 Anm. cFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- bey dem oberlandgericht ist usu recipirt: klaͤger und nachklaͤger zu sagen, bey welchem umstande die sache zugleich abgeurtheilet worden, und wird die nachklage fuͤr keine wiederklage gehalten1736? EstRitterLR. 501Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [das] oberlandgericht ... ist die zweite instanz fuͤr justizsachen, welche von den kreisgerichten dahin gelangen. - vormals fuͤhrte die hoͤchste, aus lauter landraͤthen bestehende instanz in Ehstland diesen namen1795 IdLiefl. 162Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- [es sollen] die beschwerden uͤber unter-behoͤrden in justizsachen bei den ober-landesgerichten ... angebracht werden1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 190Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- in peinlichen sachen ... geniessen die haͤupter der standesherrlichen familien so fern sie nicht den gerichtsstand eines oberlandesgerichts vorziehen, einen privaten gerichtsstand vor austraͤgen1820 ProtBundesversamml. IX 186
- [am 1.1.1815 sind] die bestehenden gerichtsbehoͤrden aufgeloͤset, und an deren stelle ... oberlandesgerichte, inquisitoriate und land- und stadtgerichte, angeordnet worden1825 Geck,Soest 154Faksimile - in Google Books