Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberlehen
Artikel davor:
Oberlandsherrschung
Oberlandmarschall
Oberlandmeier
Oberlandoffizierer
Oberlandrichter
Oberlandvogt
Oberläuteration
Oberläutern
Oberläuterung
Oberläuterungsweise
Oberlehen
, n.
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unmittelbar von einem obersten Lehnsherrn (I) empfangenes Lehen (I 1) iU. zu Afterlehen
- dass sie ... die herrschafft zu C. mit allen ... geist- vnd weltl. lehen, auch von den stifften zu oberlehn rührende, ... erblichen verkaufft herrn H.R.v.P.1444 Haltaus 1438Faksimile - in Google Books
- so dann solliche obirlehn von der eptischyn zu A. an vns vnd vnserm stifft gekommen sind1459 Dreyhaupt,Saalkreis I 786
- die obirlehin wir glichewol von vnsern hern, ertzbischoff F., sinen nachkomen vnd stiffte zu Magdeburg haben ... wollen1460 Dreyhaupt,Saalkreis I 149
- dazu auch wilcherley lehngüter uß sollichen lehnen von vns vnd vnserm stiffte zu obirlehn rüren ... unrechtlich entfremdet ... weren1479 Haltaus 1438Faksimile - in Google Books