Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberlehen

Oberlehen

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
unmittelbar von einem obersten Lehnsherrn (I) empfangenes Lehen (I 1) iU. zu Afterlehen 
  • dass sie ... die herrschafft zu C. mit allen ... geist- vnd weltl. lehen, auch von den stifften zu oberlehn rührende, ... erblichen verkaufft herrn H.R.v.P.
    1444 Haltaus 1438
  • so dann solliche obirlehn von der eptischyn zu A. an vns vnd vnserm stifft gekommen sind
    1459 Dreyhaupt,Saalkreis I 786
  • die obirlehin wir glichewol von vnsern hern, ertzbischoff F., sinen nachkomen vnd stiffte zu Magdeburg haben ... wollen
    1460 Dreyhaupt,Saalkreis I 149
  • dazu auch wilcherley lehngüter uß sollichen lehnen von vns vnd vnserm stiffte zu obirlehn rüren ... unrechtlich entfremdet ... weren
    1479 Haltaus 1438