Oberlehnsherrlichkeit, f.
Oberlehnsherrlichkeit, f.
Rechtsstellung des Oberlehnsherren
vgl.
Lehnschaft (I)
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in den lehn-guͤtern aber behalten ihre koͤnigliche majestaͤt ihr die ober-lehens-herrlichkeit und gerechtigkeit mit allen deren dependirenden juribus zuvor1667 Moser,StaatsR. XV 150
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bey den einkuͤnften aus der ober-lehensherrlichkeit1758 v.Justi,Staatsw. II 411 Faksimile
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die ledig gewordene oberlehnherrlichkeit1805 Vahlkampf,Miszellen I 405 Faksimile
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gehoͤrt dem erzherzoge von Oesterreich die unmittelbare oberlehenherrlichkeit uͤber alle lehen in Nieder-Oesterreich1811 Heinke,NÖLehenR. I 80 Faksimile
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aus der oberlehnsherrlichkeit fließende befugnisse1831 QStaatsR. 173