Oberlehnschaft, f.
Oberlehnschaft, f.
wie Oberlehnherrlichkeit
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dieweiln ... erweislich ist, daß e.ch.d. über ermelte graffschaft die ober-lehenschafft zukombt1656 ProtBrandenbGehR. V 121
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[daß die Lehnsinhaber] sich deren daraus habender rechten ... geniessen sollen ... doch uns und dem reich an unserer obrigkeit und oberlehenschaft ... unvergriffen1704 Mader,ReichsrMag. II 307 Faksimile