Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): oberlehnsherrlich

oberlehnsherrlich

, adj.

auf einen Oberlehnsherrn bezogen; ihm zugehörig, von ihm ausgehend
  • was ... den ... ober-lehen-herrlichen consensum ... betrifft
    1679 Lünig,CJFeud. II 208
  • wollen wir auch keinesweges gestatten, daß ... mit denen guͤtern ohne unsern ober-lehnsherrlichen consens einige veraͤnderung vorgenommen ... werde
    1713 HalberstProvR. 132
  • wegen der schuldigen suchung unserer koͤnigl. und ober-lehns-herrlichen confirmation uͤber die ... theilungen
    1714 CCMarch. VI 2 Sp. 143
  • die oberlehnsherrlichen befugnisse
    1799 RepRecht III 227
  • laudemium oder recognition der oberlehenherrlichen rechte
    1811 Heinke,NÖLehenR. I 147
unter Ausschluss der Schreibform(en):