Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberlizentinspektor

Oberlizentinspektor

, m.

leitender Lizentinspektor 
  • wegen rebattirung des dritten oder sechsten theils der licenten ... [wird der König] auch gemessene ordre an dort verordnete ober-licent-inspectorn abgehen lassen
    1660 Dähnert,Samml. I 840
  • gleichwol haben die licent-verwalter jedes orts bereits die ordre, und werden i.k.m. auch dem ober-licent-inspectore es zu beobachten befehligen
    1664 Dähnert,Samml. III 475