Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obermünzverständige

Obermünzverständige

, m.

oberster Münzprüfer und Münzverständiger 
  • das aber ... von der ... verehrung (des) obermuntzverstendigen gesetzt worden, das derselbig seine verehrung (von den gem)ainen stenden gewertig sein soll
    1555 HamelnUB. II 612